Bedingungen und Nutzung für Saisonplätze:

Miete Gemäß Rechnung sind im Grundtarif die Taxen für maximal Zwei Personen inbegriffen. der Mieter, die im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder und seine  minderjährigen Kinder. In der Rechnung sind die Aufenthaltstaxen und die verschiedenen andern zusätzlichen Taxen inbegriffen. Für Gäste mit Übernachtung, die im Anmeldeformular nicht erwähnt sind, wird vom Vermieter eine Tagestaxe berechnet. 

Allgemeine Bestimmungen: Der Mieter erklärt, von den Vorschriften des Zeltplatzes und des entsprechenden Reglements Kenntnis genommen zu haben. 

Er erklärt sich außerdem ausdrücklich bereit: 

  • Für den Wohnwagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.  
  • Die ihm zur Verfügung stehende Nutzungsfläche in keiner Weise zu verändern wie Umzäunung, Aussenkamin, Bepflanzung,  Aushebungen oder Kanalisation, Kies zu streuen oder Ziersteine usw. aufzustellen.  
  • Keine zusätzlichen Installationen am Wohnwagen mit Vorzelt anzubringen, ohne die schriftliche Zustimmung der Zeltplatz-Direktion  eingeholt zu haben, wie z.B. zusätzliche Zelte, Kisten als Materialbehälter, vorfabrizierte Fernsehantennen oder Gegenstände von grösser  Dimension.  
  • Der Direktion des Zeltplatzes, Besucher mit oder ohne Übernachtung sofort zu melden. Es ist verboten den gemieteten Platz sowie  dessen Installationen weiter zu vermieten.  
  • Wird der Zeltplatz früher als vorgesehen verlassen, muss die gesamte Miete, ohne Recht auf Rückbehaltung bezahlt werden. Im  Falle eines Verkaufs des Wohnwagens mit Vorzelt muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Es ist verboten, den Vertrag  Drittpersonen abzutreten.  
  • Bei Vertragsablauf die gemietete Nutzungsfläche raschmöglichst zu räumen, vor allem jegliche seiner Gegenstände vom Zeltplatz  zu entfernen und den Platz im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen. Sollte der Mieter trotz eingeschriebener Mahnung der  Aufforderung der Räumung des Platzes nicht nachkommen, ermächtigt dieser den Vermieter in diesem Sinne zu handeln und ihn  gleichzeitig von jeglicher Verantwortung für mögliche Sachschäden zu entbinden. Die Unkosten für die Räumung werden dem Mieter  vollumfänglich belastet.  
  • Die gesamte Miete innerhalb 30 Tagen zu bezahlen und vor der Öffnung des Campingplatzes zu bezahlen.
  • Hunde sind nicht erlaubt im Campingplatz.
  • Alle 5 Jahre die Gaseinrichtung durch eine vom CCS beglaubigte und von der AGPL Vereinigung anerkannten Person prüfen zu  lassen.  
  • Sollten Vorzelte montiert worden sein, müssen diese demontiert werden können und innert 24 Stunden zum Abtransport bereit sein.  Der Eigentümer und die Verwaltung des Zeltplatzes lehnen jegliche Verantwortung ab, wenn der gemietete Platz unabhängig ihres  Willens, dem Mieter nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Der Mieter kann keinerlei Recht geltend machen und der Vertrag  wird so automatisch aufgelöst.